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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Angebot und Angaben

1. Das Immobilienangebot von MARE Immobilien – Neubrandenburg – im folgenden MARE Immobilien genannt – und das  von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. MARE Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann MARE Immobilien daher nicht übernehmen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen MARE Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.
Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von MARE Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

 

Maklervertrag

2. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Empfänger der Angebote (Auftraggeber), von einem oder mehreren Angeboten der Firma MARE Immobilien Gebrauch machen oder Verhandlungen führen, sich z.B. mit MARE Immobilien oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots, per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise, treten diese AGB in Kraft.

 

Provision

3. Die Tätigkeit von MARE Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision von MARE Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt, selbst wenn MARE Immobilien bei Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit von MARE Immobilien zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt.
Desweiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

Die Provision ist verdient, fällig und zahlbar bei notarieller Kaufvertragsunterzeichnung bzw. bei Mietvertragsunterzeichnung. Die Höhe der Provision ist im jeweiligen Angebot schriftlich festgelegt.

 

Verhandlungen

4. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über MARE Immobilien einzuleiten.
Bei Direktverhandlungen ist auf MARE  Immobilien Bezug zu nehmen und über das Ergebnis zu informieren.
Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit MARE Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, MARE Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. MARE Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
Wird MARE Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite  zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

 

Doppeltätigkeit 

5. MARE Immobilien ist uneingeschränkt berechtigt, auch für die andere Vertragspartei tätig zu werden.

 

Haftung

6. Mare Immobilien haftet nicht für die Bonität der Vertragsparteien.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Neubrandenburg. Auf das Vertragsverhältnis ist Deutsches Recht anzuwenden.