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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten bei Empfängern unserer Angebote (Auftraggeber) als angenommen, wenn diese
von den Angeboten in irgendeiner Form Gebrauch machen oder über sie Verhandlungen führen. In diesem Fall gilt auch der
Maklervertrag als angenommen.

2. Provisionspflicht und -fälligkeit  entstehen bei unseren Auftraggebern sofern sie, ihre Familienangehörigen oder Dritte nach Kenntniserhalt durch sie von diesen Angeboten mittelbar oder unmittelbar Gebrauch machen (Kauf, Vorkauf, Ersteigerung, Pacht, Miete, Tausch, Teilhaberschaft u. ä.). Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und daher nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestatttet, weder im Original, noch inhaltlich. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Maklerinformation weitergeleitet hat, das Geschäft selbst vornimmt. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben hat.

3. Unser Provisionsanspruch besteht weiter, wenn der Auftraggeber von einer rechtsverbindliche Erklärung z.B. Ankaufserklärung zurücktritt oder das Objekt zu anderen Bedingungen, auch in der Zwangsversteigerung, erwirbt. Sofern auf Grund unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit direkt Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.

4. Ist der Empfänger des von uns nachgewiesenen Objekts bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb  von drei Tagen mitzuteilen. Auf Verlangen ist ein Nachweis zu erbringen. Geschieht dies nicht, gilt der Nachweis erstmals als von uns erbracht und der Interessent ist in vollem Umfang provisionspflichtig, wenn der notarielle Kaufvertrag zustande kommt.

5. Alle weiteren mittelbar und unmittelbar getätigten Immobiliengeschäfte mit Personen, mit denen unser Auftraggeber auf Grund unseres Nachweises, unserer Vermittlung mittelbar oder unmittelbar in Verbindung getreten ist, sind innerhalb der nächste drei Jahre provisionspflichtig.

6. Die Provision ist verdient, fällig und zahlbar bei notariellem Kaufvertragsabschluss bzw. bei Mietvertragsabschluss. Die Höhe der Provision ist im jeweiligen Angebot schriftlich festgelegt.


7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf eine Vertragsabschrift / -kopie und aller sich darauf beziehende Nebenabreden.


8. Die in unseren Exposes und sonstigen schriftlichen Mitteilungen gemachten Angaben beruhen auf den Informationen, die uns von Verkäufern, Vermietern und sonstigen Dritten erteilt wurden. Wir versuchen, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.


9. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.  Irrtum und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.


10. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für die andere Vertragspartei tätig zu werden.


11. MARE Immobilien haftet nicht für die Bonität der Vertragsparteien.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beteiligten Ist Neubrandenburg. Auf das Vertragsverhältnis ist Deutsches Recht anzuwenden.